Im Jahr 2018 wird das Recht für Marketer so spannend und essentiell, wie kaum jemals zuvor.
Auf der einen Seite erlaubt die Technik ein immer effizienteres und kundenfreundliches Marketing. Dank des Facebook-Pixels werden Anzeigenempfänger weniger durch irrelevante Werbung belästigt, können per WhatsApp oder Messenger direkten Kontakt mit Unternehmen aufbauen oder zu jeder Zeit mit Chatbots sprechen und gar Verträge schließen.
- Aber wer haftet für die Aussagen der Chatbots und wann können diese überhaupt wirksame Verträge schließen?
- Ist WhatsApp etwa datenschutzrechtlich unsicher, obwohl im Gegensatz zu regulären E-Mails die Inhalte verschlüsselt werden?
- Warum erlaubt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Interessensabwägung zwischen Marketinginteressen und den Interessen an der Privatsphäre der Nutzer, während die E-Privacy-Verordnung (E-Privacy-VO) sogar eine Einwilligung für anonymes Tracking verlangt?
- Heißt das nun keine oder noch mehr Cookie-Banner?
- Und wie soll eine Einwilligung in Tracking- und Remarketing-Dienste möglich sein, wenn die DSGVO die Anforderungen an eine Einwilligung noch höherschraubt als die bisherigen Gesetze?
Antworten auf all diese Fragen werden das Thema des Vortrags von Dr. Schwenke sein, der die Teilnehmer wie immer anschaulich, pragmatisch und unterhaltsam für die rechtlichen Herausforderungen fit machen wird.