Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz in seinen Entscheidungen in den letzten Jahren maßgeblich mitgeprägt. Die Urteile zur gemeinsamen Verantwortung oder zum Privacy Shield machen die Social Media Aktivitäten nicht einfacher. In dem Vortrag werden pragmatische Lösungen aufgezeigt, wie man die eigenen Social Media Präsenzen, aber auch die der Kunden absichern kann, um einige wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Dabei werden auch einige wichtige Hinweise zur Kommunikation über WhatsApp und den Facebook Messenger bzw. zu neuen Kanälen wie Clubhouse gegeben.
Verschiedene Anfragen zeigen den anhaltend hohen Beratungsbedarf im Bereich des Influencer Marketing. Einige Urteile zu den Kennzeichnungspflichten haben zu viel Verwirrung und der Verbreitung „gefährlichen Halbwissens“ geführt. Im zweiten Teil des Vortrags wird Rechtsanwalt UIbricht die rechtlichen Anforderungen an verständlichen Beispielen noch einmal konkret erläutern. Klarheit könnte ein Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums bringen, der im Gesetz gegen unlautere Werbung (UWG) eine eindeutige Regelung treffen soll. In dem Vortrag werden die Rechtsfolgen dieser Regelung der Hoffnung erläutert, dass dieser Vorschlag in diesem Jahr ins Gesetz übernommen wird.
Am Ende des Vortrags wird Rechtsanwalt Ulbricht aus einem eigenen Fall noch über die Hintergründe der aktuellen urheberrechtlichen Diskussion um die Verwendung der Musik bei der Jerusalem Challenge berichten.